Schutz auch außerhalb des Jobs
Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingten Gesundheitsschäden eine Versicherungsleistung oder eine lebenslange Unfallrente (letzteres häufig bei älteren Versicherungsnehmern über 65 Jahren). Ein Unfall ist hierbei ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, z.B. ein Sturz auf dem Wanderweg, weil der Boden plötzlich rutschig ist. Ein Gegenbeispiel wäre der Herzinfarkt, welcher zwar tragisch, aber kein Unfall ist, da er „von Innen“ einwirkt – ebenso nicht ein durch den Infarkt bedingter Sturz.
Der Vorteil des Unfallschutzes ist, dass er zu deutlich geringeren Monatsbeiträgen abschließbar ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Nicht-Berufstätige ist sie damit günstig und praktisch. Berufstätige sollten sie mit einem Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen, da 90% der Berufsunfähigkeitsfälle nicht auf Unfälle zurückzuführen sind.